Agrarpolitik

Arbeitsbedingungen in der Landwirschaft, Schweiz

Die Arbeitsbedingungen des familienfremden Personals (Lohnabhängige-Angestellte) werden von den kantonalen Normalarbeitsveträgen bestimmt. Jeder Kanton hat sein eigener NAV, die Arbeitsbedingungen können stark varieren. Die NAV's sind nicht zwingend, es kann schriftlich davon abgewichen werde. Der schweizerische Bauernverband, der Landfrauenverband und ABLA legen Lohnempfehlungen fest :

icon  Richtlöhne SBV 2024 

icon Löhne, Arbeitszeiten per Kanton 2023 NAV

icon Richtlöhne SBV 2023 

icon Richtlöhne SBV 2022 

icon Richtlöhne SBV 2021 

icon Löhne, Arbeitszeiten per Kanton 2020 NAV

icon Richtlöhne SBV 2020 

icon Richtlöhne SBV 2019

icon Löhne, Arbeitszeiten per Kanton 2018 NAV

icon Richtlöhne SBV 2018

icon Richtlöhne SBV 2017

icon Richtlöhne SBV 2016

icon Löhne, Arbeitszeiten per Kanton 2013 NAV

icon Tiefe Löhne in der Schweiz (unten), Schweizer Bauer 1er novembre 2008

icon Arbeitsbedingungen, Interview Ph. Sauvin, DLZ Juli 2008


Die landwirtschaftilchen Angestellten sind nicht dem Arbeitsgesetz ArG unterstellt.

 

Die Plattform für ein sozial nachhaltige Landwirtschaft fordert einen verbindlichen nationalen Normalarbeitsvertrag NAV (Bundesrat) oder einen Gesamtarbeitsvertrag sowie die Unterstellung der Landarbeit unter das Arbeitsgesetz. 

Ein nationaler NAV bedingt eine Aenderung des Obligationenrechts (Artikel 359) und somit ein Entscheid des Parlaments.

Ein Gesamtarbeitsvertrag bedingt ein Abkommen zwischen Sozialpartner, also SBV und Gewerkschaften. 

Einige Dokumente :

icon Comparatif contrat-type de travail Genève et convention collective Valais 2005 (43 kB)

La Suisse n'a pas signé la convention internationale de l'OIT C184, adoptée en 2001, sur la sécurité et la santé dans l'agriculture , car l'absence de dispositions légales applicables aux travailleurs agricoles (Loi sur le Travail et convention collective de travail ou contrat-type de travail national) ne le lui permet pas !

 

Volksabstimmung 24. September 2017

An der Generalversammlung, die am Abend des 23. August 2017 in Bern stattfand, hat die Allianz für Ernährungssouveränität über das Gegenprojekt zur « Ernährungssicherheits-Initiative » diskutiert. Die Vorlage kommt am 24. September zur Abstimmung. In einer deutlichen Abstimmung ruft sie zum NEIN auf. Die Allianz hatte sich nie gegen die Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes zur Ernährungssicherheit ausgesprochen. Das Gegenprojekt bringt jedoch einige zusätzliche Aspekte, welche die Allianz als besonders problematisch einstuft.

Es handelt sich um Absatz c) « eine auf den Markt ausgerichtete Land und Ernährungswirtschaft » und Absatz d) « Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen ».

Diese Absätze können sehr breit interpretiert werden. So breit, dass es mittlerweile zwei Komitees gibt, welche versuchen, die Bevölkerung mit gegensätzlichen Argumenten zu überzeugen.

Markt der Betrogenen

Welchen Anforderungen und welchem « Markt » muss man sich unterordnen? Der heutige Markt ist ein Oligopol, gebildet aus zwei Großverteilern, die 80 % der Marktanteile halten und die nur Krümel für die Bäuerinnen, Bauern und landwirtschaftlichen Angestellten übrig lassen. Diesen Markt sollen wir bedienen? Heute haben die Bäuerinnen und Bauern keine wirklichen Geschäftspartner, die ihre unternehmerische Verantwortung wahrnehmen.

Um jedes Missverständnis zu vermeiden, hatte die Allianz für Ernährungssouveränität dazu aufgerufen, dass im Gegenprojekt erwähnt werden muss, dass auf die Erwartungen «der Bevölkerung» zu antworten ist und nicht auf die «des Marktes». Ohne Erfolg.

Scheinargumente des Ja-Komitees für den Gegenentwurf

Es scheint unmöglich, gleichzeitig konkurrenzfähiger und ökologischer zu werden. Aber angeblich ist das Gegenprojekt gerade dazu in der Lage: die Entwicklung eines fairen Handels, der es den Bäuerinnen und Bauern aus allen Ecken der Welt erlaubt, vergleichbare Einkommen zum Rest der Bevölkerung zu erwirtschaften und gleichzeitig mit gesenktem Kopf in Richtung Liberalisierung und sogar Freihandel zu steuern. Es ist dies ein ökonomisches Modell, das die Preise seit Jahrzehnten nur gesenkt hat, mit katastrophalen sozio-ökologischen Auswirkungen und dem Verschwinden der bäuerlichen Landwirtschaft. Pierre-André Tombez, Präsident der Allianz für Ernährungssouveränität erinnert eindringlich: « Mehr Markt mit gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit ist nicht möglich. » Die Allianz für Ernährungssouveränität ist nicht gegen den Handel, aber sie hält fest, dass dieser sich durch mehr Kooperation entwickeln muss und nicht nur durch Wettbewerb.

Von Sicherheit zur Souveränität

Die Allianz hält fest, dass eine Wende unserer Agrar- und Ernährungspolitik notwendig ist. Deshalb unterstützt und engagiert sich die Allianz für die Initiative für Ernährungssouveränität, die voraussichtlich im 2018 zur Abstimmung kommt. Sie fordert eine bäuerliche, solidarische und vielfältige Landwirtschaft ohne Gentechnik. Die Initiative zielt auf eine Produktion von gesunden und regionalen Lebensmittel, in einem lebendigen ländlichen Raum, der Arbeitsplätze schafft, gerechte Preise, gute Arbeitsbedingungen und anständige Löhne ermöglicht und einen fairen internationalen Handel unterstützt.

Die Allianz für Ernährungssouveränität wurde im September 2016 gegründet und ist Trägerin der Initiative für Ernährungssouveränität. Unter ihrem Dach versammeln sich rund 250 Einzelpersonen und Organisationen aus landwirtschaftlichen, kirchlichen und sozialen Bewegungen.

 

Medienkontakt:

Pierre-André Tombez, Präsident Allianz für Ernährungssouveränität N: 079 634 54 87 (f/d)

Ulrike Minkner, Vizepräsidentin Allianz für Ernährungssouveränität T: 032 941 29 34 (d/f)

 

Die Plattform für eine sozialnachhaltige Landwirtschaft empfiehlt ebenfalls ein NEIN :

 Der Vorstand der Plattform für eine sozial nachhaltige Landwirtschaft beschliesst ein Nein zum Gegenprojekt « Ernährungssicherheits-Initiative » aus folgenden Gründen : 

 Das Gegenprojekt führt zwei problematische Absätze ein :

 c) « eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft »  und

 d) der Bund schafft Bedingungen für « Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. 

 Beide Absätze sind problematisch in der Interpretation und Konkretisierung : welcher Markt ist damit gemeint und welche sind die Konsequenzen für die kleinen Produzenten die der Konkurrenz des internationalen Marktes nicht standhalten werden können. Das Gegenprojekt erwähnt ebenfalls die Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Angestellten nicht.  

 Die Plattform für eine sozial nachhaltige Landwirtschaft ist der Ansicht, dass das Modell der industriellen Landwirtschaft welches tausende von Kleinbetrieben zur Aufgabe zwingt durch das Gegenprojekt nicht in Frage gestellt wird  und den Aspirationen der Bevölkerung widerspricht.  Wir empfehlen darum ein Nein in die Urne zu legen ! 

 Die Plattform für eine sozial nachhaltige Landwirtschaft ruft zur Unterstützung der Volksinitiative « Für  Ernährungssouveränität, Landwirtschaft betrifft uns alle » welche 2018 dem Volk unterbreitet wird auf.

 

 

Interpellation SBV

Die Plattform schreibt am 30. November 2016 an den Schweizerischen Bauernverband, Herr Präsident Markus Ritter und Herr Sekretär Jacques Bourgeois. Es geht um einen Brief des 21. Novembers 2014 an die kantonalen Bauernverbände der eine Arbeitszeitreduktion im Modell-Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche ArbeitnehmerInnen einführt. Nach unseren Kenntnissen befolgen ihn nur die Kantone Genf und Waadt.

Die Antwort ist nicht sehr überzeugend !

icon SBV 24.11.2014   icon Interpellation USP  icon Réponse USP

 

Postulat Grosser Rat Waadt

Un postulat, déposé le 17 mars 2015 par 34 député-e-s, demande au Conseil d’Etat vaudois un rapport sur l’évolution des conditions de travail de la main d’œuvre salariée dans le secteur agricole depuis les années 2000 dans le canton de Vaud, en particulier sur l’évolution, la nature et les conditions du travail saisonnier, sur la féminisation des salarié-e-s dans ce secteur, sur les conséquences pour la santé de la très longue durée du travail, et sur les moyens qu’il entend mettre en œuvre pour mieux protéger cette santé, dans un secteur où, comme le qualifie le Tribunal fédéral, le travail est éprouvant.

icon postulat jmd icon statistiques Vaud

Ce postulat est traité en commission qui recommande à 5 voix contre 2 de ne pas le prendre en considération.

 icon rapport majorité postulat jmd icon rapport minorité postulat jmd icon Considérants Tribunal Fédéral du 10 juillet 2013

Le Grand-Conseil traite ce postulat dans sa séance du 30 juin 2015 et le rejette a 77 contre 44 voix. Voir aussi article 24H du 1er juillet 2015.

 

Kantonale Initiative Genf, 27. März 2014

Der Ständerat gibt der Initiative keine Folge 10. Dezember 2014

Der Nationalrat gibt der Initiative keine Folge 20. März 2015

Der genfer Grosse Rat verabschiedet einstimmig die Resolution R 731 am 27. März 2014. Diese kantonale Initiative  wünscht minimale schweizweite Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft und wurde an die Bundesversammlung weitergeleitet.

http://www.ge.ch/grandconseil/data/pv/2014/PVMARS2014.pdf      (Seite 32)

http://www.ge.ch/grandconseil/data/texte/R00731.pdf

 

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