Petition 3
Eine Motion für bessere Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Angestellten ist am 7. Dezember 2021 dem bernischen Grossen Rat übergeben worden (Grüne, SP, Die Mitte, glp). Diese Motion übernimmt teilweise die Forderungen der Petition.
Das berner Parlament verwirft die Motion am 13. September 2022 im Verhältnis 2 gegen 1.
Der Berner Bauernverband freut sich :
DIE ANLIEGEN DER BERNER LANDWIRTSCHAFT WURDEN IM GROSSEN RAT ERFOLGREICH VERTRETEN
Die Motion Imboden, Grüne Partei, welche eine tiefere Arbeitszeit im Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft und einen höheren Mindestlohn anstrebt, wurde deutlich abgelehnt. Die Vertreter der Berner Landwirtschaft haben dargelegt, dass eine tiefere Arbeitszeit zu Lasten der Ausbildungszeit von Lernenden, aber auch der Familienangehörigen gehen würde. Weiter konnte aufgezeigt werden, welchen Wert die aktuelle, flexible Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmenden hat.
Der Berner Bauern Verband behandelt das Thema Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft prioritär. An den Sozialpartnergesprächen, wie auch an den Arbeitnehmer und Arbeitgeberdialogen, werden diese mehrmals jährlich mit den betreffenden Vertretern diskutiert und auf nationaler Ebene ausgearbeitet.
16.09.2022 Berner Bauernverband
Petition 2
Wir haben die Petition "Für bessere Arbeitsbedingungen von landwirtschaftlichen Angestellten" mit 5'280 Unterschriften den Kantonsregierungen Bern und Zürich am 18. Oktober überreicht !
Bericht 19. Oktober Bauernzeitung
Petition 1
Wir lancieren am 1. Mai 2021, zusammen mit "Widerstand am Tellerrand", die Petition für bessere Arbeitsbedingungen von landwirtschaftlichen Angestellten.
Arbeitnehmende in der Landwirtschaft arbeiten im Kanton Bern und Zürich gemäss der kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) 55 Stunden pro Woche - bei Wind und Wetter, glühender Hitze und strömendem Regen. Diese überlange Arbeitszeit ist längst überholt und muss den üblichen schweizerischen Arbeitsbedingungen angeglichen werden.
Wir rufen die Regierungen der Kantone Bern und Zürich und die ausführenden verantwortlichen kantonalen Organe auf, die kantonalen Normalarbeitsverträge für landwirtschaftliche Angestellte dringend zu überarbeiten und folgende Punkte anzupassen:
1. 45 Stundenwoche im Jahresdurchschnitt mit Begrenzung der Überstunden
2. Einführung eines verbindlichen Mindestlohns von 4’000.- brutto pro Monat
Wir rufen die erwähnten Entscheidungsträger*innen zudem dazu auf, sich für die Unterstellung der Landarbeit unter das Arbeitsgesetz einzusetzen.
Darum ist deine Unterschrift wichtig:
- Die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz wird zu über 25 Prozent von familienfremden Arbeitskräften ausgeführt. Die Industrialisierung der Landwirtschaft verlangt immer mehr Angestellte, besonders im Bereich des Gemüsebaus. Die saisonalen Arbeitskräfte sind zumeist Migrant*innen und ihre Arbeitsbedingungen sind höchst prekär.
- Signalwirkung auf andere Kantone : Die meisten Kantone erlauben 50 und mehr wöchentliche Arbeitsstunden. Bern und Zürich sind mit 55 Wochenstunden zwei grosse Kantone mit einer gewichtigen landwirtschaftlichen Produktion. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesen zwei Kantonen würde eine Signalwirkung auf alle anderen Kantone haben, denn die Arbeitsbedingungen sind kantonal geregelt und die verantwortlichen Politiker*innen haben sich bisher stets einer nationalen Regelung entgegengestellt.
- Gesundheitsprävention : Lange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit und erhöhen die Unfallgefahren. Aus diesen Gründen hat der Kanton Genf bereits 2013 die Arbeitszeit im Landwirtschaftssektor auf 45 Wochenstunden reduziert.
- Gerechte Entlöhnung : Der aktuelle, unverbindliche und empfohlene monatliche Mindestlohn in den meisten Kantonen beträgt in der Landwirtschaft 3’300 Franken pro Monat. Dies ist die Hälfte des Schweizer Medianlohns (2018: 6’538 Franken brutto). Ein Mindestlohn von 4’000 Franken für Landarbeiter*innen ist immer noch bescheiden - in Anbetracht der harten Arbeit und der langen Arbeitszeit.Wir fordern, dass Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter und Landarbeiterinnen gerecht entlohnt werden.
- Gesetzlicher Schutz der Landarbeiter*Innen : Die Landwirtschaft ist vom Arbeitsgesetz ausgenommen (wie auch die Arbeit in Privathaushalten), was die Landarbeiter*innen eines bedeutenden gesetzlichen Schutzes beraubt. Wir fordern deshalb: Die Landarbeit wie die Hauswirtschaft müssen dem Arbeitsgesetz unterstellt werden.
- Die Schweiz hat am 17. Dezember 2018 die wegweisende UN-Deklaration zum Schutz der Rechte von Bauernfamilien und anderen Menschen, die auf dem Land arbeiten (UNDROP), gutgeheissen. Die Petition ist ganz im Sinne der UN-Deklaration.
- Landarbeiter*innen sind für die Lebensmittelproduktion unersetzlich: Ohne Landarbeiter*innen kein gesundes Gemüse und Getreide, keine frische Milch und Früchte !
Informationskampagne Bern und Zürich
Wir lancieren mit Widerstand am Tellerrand und Landwirtschaft der Zukunft eine Informationskampagne für Landarbeiter*innen in den Kantonen Bern und Zürich.
NAV Bern Deutsch NAV Zürich Deutsch NAV Bern Polnisch NAV Zürich Polnisch NAV Bern Portugiesisch NAV Zürich Portugiesisch NAV Bern Rumänisch NAV Zürich Rumänisch
Masterarbeit Ennio Mariani
Masterarbeit Ennio Mariani : Die Schweizer Eisbergsalat-Lieferkette : Akteure, Abhängigkeiten und Arbeitsbedingungen
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